Kinder sehen die Welt anders

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und das Kuratorium für Verkehrssicherheit zeigen in einem dramatischen Video wie ein kleines Mädchen, das auf die Straße läuft, von einem Auto erfasst wird. Link zum Video

Vermutlich war ich nicht der einzige, der bei dem sehr drastischen Video zusammengezuckt ist. Und das war ja sicher auch die Absicht dieses Spots. Ganz harmlos und fröhlich beginnend und dann dramatisch endend.

Und wenn es beabsichtigt war, dass Autofahrer sich mit dieser Szene und mit Kindern im Straßenverkehr auseinander setzen, dann ist es gelungen. Die Dramatik dieser Szene ließ mich nicht ruhen und ich überlegte, was der betroffene Autofahrer oder ich selbst in dieser Situation hätte tun können.

Meine Antwort: nichts, der Fahrer ist ein Opfer, der mit großer Wahrscheinlichkeit wegen des Vertrauensgrundsatzes als Beschuldigter vor dem Richter stehen wird, etwa wie ein Verteidiger im Fußball, der im Strafraum aus kurzer Distanz an der Hand angeschossen wird und der Schiedsrichter auf „Elfer“ entscheidet. Beide, der Fahrer und der Fußballer haben keinerlei Einfluss auf das Geschehen und werden dennoch zum Täter. Das Video spricht auch nur den Autofahrer an und suggeriert, dass der Autofahrer allein diesen Unfall durch mehr Umsicht hätte verhindern können.

Das muss man als einer der angesprochenen und praktisch vorverurteilten Autofahrer entschieden zurückweisen.

Und wer ist der Täter, wenn der Autofahrer das Opfer ist?

Das Video spricht den falschen Adressaten an,

Kinder, die für den Straßenverkehr nicht ausreichend vorbereitet sind, müssen beaufsichtigt werden. Und genau diese Person, die das Mädchen hätte begleiten müssen, fehlt in diesem Video.

Und bitte nicht meinen, dass man Kinder in diesem Alter durchaus allein weggehen lassen kann. Vielleicht ist das vor 50 oder noch vor 20 Jahren möglich gewesen. Aber heute, in der komplexen Umgebung, ist das immer weniger möglich. Kinder brauchen länger, um verkehrstauglich werden, brauchen länger, um berufsfähig zu werden und wahrscheinlich auch länger, um überhaupt erwachsen zu werden. Nicht weil sie dümmer wären als früher aber sie werden einerseits entschieden anders behandelt als früher und anderseits wird die Umgebung zunehmend komplizierter und außerdem sie verharren länger in Ausbildung.

Im Video wird dieser Aufsichtsperson des Mädchens gar keine Aufmerksamkeit geschenkt, der Fokus liegt allein beim Fahrzeuglenker.

Was kann man tun?

Diesem Umstand könnte man in einem weiteren Video durchaus Rechnung tragen und auch Eltern, Großeltern und anderswie in der Kinderbetreuung tätigen Personen ihre Verantwortung vor Augen führen.

Vorwahlzeit ist und Frau Marek sucht dringend Ideen. Sie fand eine solche bei den Technikern, die Durchgangssperren für U-Bahn-Anlagen herstellen und schlägt vor, solche Sperren im Wiener U-Bahn-Netz einzusetzen.


Nach einem Besuch der Pariser Metro oder der Londoner Underground kann ich von solchen (teuren) Ideen nur dringend abraten. In den Pariser Metro-Stationen sind die Sperren eine solche für Touristen und „brave“ Bürger; für jene, die sie umgehen wollen, sind sie aber kein Hindernis. Die Londoner Anlagen sind geschlossener aber sehr personalintensiv. Eine Londoner U-Bahnstation erfordert „gefühlt“ einen 5mal so hohen Personalstand wie in Wien und prüft praktisch jeden Fahrgast (aber auch nicht an allen Linien). Der Wunsch nach einer 100%igen Überprüfung dient mehr den Politikern, die sie vorschlagen als dem Verkehrsbetrieb oder dem Fahrgast. Eine Sperre signalisiert eines: Misstrauen.

Ich fühle mich in Wien sicher, in Paris oder London dagegen nicht, weil mir über die Sperren auf Schritt und Tritt signalisiert wird: „hier gibt es finstre Gesellen, die uns betrügen“.

Bewahren wir uns eine Welt, die sich in positiven Details von abschreckenden Vorbildern unterscheidet. Net no mehr Anglikanismus und net so vü Verfolgungswahn; ein Strache („Angst“ tschechisch nomen est omen) ist genug.

„Geisterfahrer“ sind eine österreichische Besonderheit. Nicht nur die Bezeichnung selbst sondern auch die Häufigkeit, mit der Autofahrer die falsche Fahrtrichtung wählen, ist deutlich höher als in Resteuropa. Davon kann man sich leicht bei Fahrten ins benachbarte Ausland überzeugen. Im viel größeren Deutschland ist eine Geisterfahrermeldung im Verkehrsfunk sehr selten in Österreich kann man solche Meldungen oft mehrfach täglich hören. Sogar die Online-Enzyklopädie Wikipedia geht auf dieses Phänomen ein: http://de.wikipedia.org/wiki/Falschfahrer


Eine klare Antwort auf diese österreichische Besonderheit wird bei Wikipedia aber auch nicht beim Kuratorium für Verkehrssicherheit gegeben. Es wird nur auf statistische Zahlen verwiesen und es wird angegeben, wie groß der Anteil der falsch auffahrenden Autofahrer eben ist.

Wenn man als Hörer des österreichischen Verkehrsfunks die fast täglichen Meldungen über Geisterfahrer vernimmt, ist man einerseits in Sorge über das eigene sichere Ankommen, anderseits ist man geneigt zu glauben, die österreichischen Autofahrer wären zum Autofahren ein bisschen weniger begabt als jene anderer Länder. Aber was auch immer man bei diesen Meldungen selbst meint, es scheint, als würde man seitens der Verkehrsverantwortlichen sich mit diesem österreichischen Schicksal abgefunden zu haben und man wehrt sich gegen das Falsch-Auffahren mit allerlei technischen Maßnahmen sowie mit markanter Beschilderung sowie durch vorgelagerte bauliche Maßnahmen wie es die beliebten Kreisverkehre sind.

Der Mensch funktioniert aber leider so, dass er in der täglichen Routine seiner Tätigkeiten zuerst vollständig von der Richtigkeit seines Handelns überzeugt ist auch wenn sie zufällig falsch ist. Man muss einfach die Möglichkeit haben, einen Fehler zu erkennen und einfach korrigieren zu können.

Ich habe mir erlaubt, mit Hilfe von Google-Maps einige Autobahnzubringer darzustellen und zeige in den Bildern, dass alle derzeitigen Maßnahmen inklusive der Kreisverkehre das eigentliche Problem nicht erfassen, denn sie bieten keine Korrekturmöglichkeit. Der Kreisverkehr erschwert zwar das falsche Auffahren durch den Einmündungswinkel der Abfahrt aber wenn man es dennoch einmal geschafft hat, falsch aufzufahren, dann gibt es keine Korrekturmöglichkeit mehr, ja nicht einmal mehr Warnhinweise, da man meint, der Kreisverkehr verhindere das Falsch-Auffahren automatisch.

Der Verkehrsverteilung in Form von Kreisverkehren, die offenbar als ein Allheilmittel für das Problem der Geisterfahrer und auch für andere Probleme angesehen wird, beseitigt nicht das eigentliche Übel.

Für einen Vergleich der Autobahnauffahrten eignen sich Deutschland und Österreich gut, weil es in beiden Ländern keine Mautanlagen gibt. Wenn nun in Deutschland viel weniger Geisterfahrer registriert werden, muss es einen grundsätzlichen Unterschied im Autobahnbau oder in der Beschilderung der beiden Länder geben. (Ein kulturell bedingtes geringeres Verständnis der Österreicher für das Verkehrsgeschehen oder mangelhafte Schulung schließe ich einmal aus.)

Das Ergebnis meines Vergleichs ist kurz gefasst folgendes:

In Österreich mündet die Autobahn in die Bundesstraße aber in Deutschland mündet die Bundesstraße in die Autobahn, genauer: der Autobahnzubringer beginnt in Deutschland als Bundesstraße und teilt sich erst nach etwa halber Länge in zwei getrennten Fahrstreifen.

Damit hat in Deutschland ein falsch auffahrender Autofahrer die Chance, trotz seines Fehlers auf einer Länge von etwa 100 m einen Fahrbahnwechsel vorzunehmen.

In Österreich dagegen nicht, er muss vielmehr ein höchst ungewöhnliches Manöver starten, er muss auf schmaler Fahrbahn wenden, was aber für Ungeübte ein wesentlich schwierigeres Unterfangen ist als das Weiterfahren.

Die folgenden Bilder zeigen zwei kleine Verkehrsanbindungen in Deutschland und Österreich, die einander sehr ähnlich sind aber typisch für viele andere:

Vergleich der Anbindung einer unterrangigen Straße an die Autobahn

Bild 1: Deutschland: Autobahnanbindung Bad Krozingen (64a) im Verlauf der Rheintalautobahn A5 an die L120

Die Teilung der Fahrbahn in zwei getrennte Fahrbahnen erfolgt nicht bei der Einmündung der Landesstraße sondern erst etwa 100 Meter nachher (die Bundesstraße mündet in die Autobahn). Sollte sich daher ein Autofahrer bei der Einfahrt irren, dann kann er seinen Fehler gleich nach dem Abbiegen korrigieren; er muss nur die Rechtsfahrordnung einhalten und äußerst rechts fahren.

Bild 2: Österreich: Autobahnauffahrt Meggenhofen (31) im Verlauf der Innkreis-Autobahn A8


Bei Autobahn-Auffahrten in Österreich beginnt die geteilte Fahrbahn unmittelbar an der Bundesstraße (die Autobahn mündet in die Bundesstraße), daher kann ein falsch auffahrender Autofahrer nur umdrehen.

Wer in Österreich bei einer Autobahnauffahrt falsch auffährt, kann seinen Fehler nicht mehr korrigieren, denn er befindet sich auf einer Einbahnstraße in der falschen Fahrtrichtung kann wegen der Mittelleitschiene nicht mehr auf die richtige Fahrbahn wechseln. In Deutschland dagegen ist die Autobahnauffahrt noch eine Bundesstraße und die Auffahrt auf und Abfahrt von der Autobahn ist dieselbe Fläche ohne Leitschiene dazwischen. Und daher muss der Fahrer, der fälschlicherweise auf der linken Fahrbahnseite einfährt nur die Rechtsfahrordnung einhalten und wird dadurch automatisch auf die richtige Seite umgelenkt.

Weitere Beispiele für Anbindungen in Österreich

Österreich: Hallein

Auch ein Kreisverkehr löst das Problem nicht zu Gänze. Zwar wird durch ein Einmündungswinkel der Auffahrt und Abfahrt vom Autobahnzubringer ein falsches Auffahren erschwert, wenn es aber doch einmal passiert, dann gibt es nur mehr die Umkeht, denn auch hier beginnt die geteilte Fahrbahn unmittelbar am Kreisverkehr wie man aus folgender Vergrößerung gut erkennen kann.


Die Kartendarstellung von Google irrt in ihrer Darstellung, denn sie bildet die deutsche Art der Anbindung an, nicht aber die Realität. Bei Google-Maps hat man den Eindruck, als führte die Bundesstraße bis zur Trennung der Fahrstreifen vor der Autobahn. So sollte es nach meiner Meinung auch sein, so ist es aber nicht.


Autobahnzubringer Golling (28) im Zuge der TauernautobahnA10

ist ein vorbildlicher Zubringer, bei dem ein solcher Fehler bei Einhaltung der Rechtsfahrordnung nicht passieren kann, denn der Zubringer ist zunächst zweispurig und erst bei Verzweigung in die beiden Richtungen wird die Fahrbahn getrennt.


Autobahnausfahrt in nur einer Richtung

Dieses Beispiel zeigt eine Anschlussstelle in nur einer Fahrtrichtung. Auch in diesem Beispiel kann man bei einem Fehler (man fährt bei der oben dargestellten Abfahrt ein) nicht korrigieren, nur umkehren.




Kreisverkehr und Autobahnanbindung Velden am Wörthersee


Der Autobahnzubringer Velden ist ein autobahnähnliches Straßenstück mit getrennten Fahrbahnen und beide getrennten Fahrbahnen enden im Kreisverkehr. Eine falsche Auffahrt kann auch hier nicht korrigiert werden.

Autobahnzubringer Leobersdorf (29) der A2 in die Hainfelder Bundesstraße B18


Die Autobahn mündet in den Kreisverkehr. Wäre diese Situation in Deutschland, dann wäre das Straßenstück bis zur Trennung der Fahrtrichtungen eine

Autobahnzubringer Deutschland München Neuherberg (12a) B13 an der A99



Dieses Beispiel stellt eine Autobahnkreuzung dar und ist insofern interessant als es hier durchaus möglich gewesen wäre, die beiden Fahrbahnrichtungen in der Schleife komplett zu trennen. Wären diese Fahrbahnen aber getrennt, dann ergibt sich genau die österreichische Situation. Besonders betroffen von einer falschen Auffahrt sind Linksabbieger von der B13 kommend (von oben). Aber auch wenn er falsch einbiegt, er landet auf einem bundesstraßenähnlichen Straßenstück auf dem er sich nur rechts halten muss.